Viele Biker planen bereits ihre nächsten Touren, die häufig auch ins Ausland führen. Was ist im Vorfeld zu beachten?

„Vor einer solchen Fahrt empfiehlt es sich, Informationen über die Mitführpflichten im jeweiligen Land einzuholen“, rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Denn: Die Vorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich von Österreich. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen – egal ob man mit dem eigenen Motorrad oder einem Mietfahrzeug unterwegs ist. „Gerade bei einem geliehenen Bike sollte man unbedingt kontrollieren, ob auch alles, was vorgeschrieben ist, an Bord ist“, hält Tauer fest.

* Nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen ist die Mitnahme des europäischen Unfallberichtes, den man an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhält. Übersetzungshilfen gibt es online in der Länder-Info des Clubs, wo man alle wissenswerten Infos für Fahrten ins Ausland findet.

* Warnweste: „Ein Ausrüstungsgegenstand, der in vielen Ländern vorgeschrieben ist“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Unterschieden wird häufig zwischen Mitführ- und Tragepflicht.“ Die Mitführpflicht schreibt dem Fahrer per Gesetz vor, eine Warnweste mitzuführen. Die Tragepflicht bedeutet hingegen, dass der Fahrer – z. B. bei einem Unfall oder einer Panne – verpflichtet ist, die Warnweste anzulegen, wenn er vom Motorrad absteigt. „Achtung: Die Tragepflicht kann unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Das bedeutet, dass keine Strafe fällig ist, wenn man ohne Warnweste gestoppt wird. Legt man aber keine an, wenn man beispielsweise wegen einer Panne absteigt, wird sehr wohl gestraft“, stellt Tauer klar. Das ist u.a. in Italien, Bulgarien, Tschechien, Serbien und Luxemburg der Fall. Die Mitführpflicht für Warnwesten gilt z.B. in Litauen, Bosnien & Herzegowina, Spanien und in der Slowakei. In Portugal gelten Mitführ- und Tragepflicht nur für örtlich registrierte Fahrzeuge – dazu gehören auch gemietete Motorräder.

* Warndreieck(e): In Schweden, Finnland, Dänemark, der Schweiz, auf Malta und in Russland ist ein Warndreieck für jedes Motorrad, in Ungarn für solche mit Beiwagen Pflicht.

* Verbandszeug: Eine mobile Apotheke ist u.a. in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei und in Serbien vorgeschrieben. Weiter nördlich, in Großbritannien, Schweden und Norwegen gibt es für Verbandszeug eine Empfehlung.

* Ersatzlampenset: Ersatzlampen müssen in Frankreich und Kroatien mitgeführt werden – jedoch nicht, wenn das Fahrzeug Xenon- oder LED-Leuchten hat. In Ungarn und Mazedonien gibt es eine Empfehlung für die Mitnahme von Ersatzlampen.

Im Überblick:

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Foto: pixabay, ÖAMTC