Das sollte man im Fall der Fälle wissen!

Wir erinnern uns, 2010 sorgte die bis zu 7.000 Meter hohe Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull wochenlang für ein gigantisches Reisechaos und führte insgesamt zu mehr als 100.000 ausgefallenen Flügen. Da die Flugasche für Flugzeug-Triebwerke besonders gefährlich ist, konnten tausende Urlauber nicht aus dem Urlaubsparadies abreisen. Wir erhielten hilfreiche Tipps von checkfelix.com für „gestrandete“ Urlauber!

Muss die Airline einen neuen Flug organisieren? Prinzipiell müssen Airlines versuchen, Reisende wieder schnellstmöglich nach Hause zu transportieren. Da innerhalb der EU für Airlines strenge Richtlinien herrschen, haben Urlauber gute Chancen ihren Flug kostenlos umbuchen oder stornieren zu können. Dies gilt auch für Reisende, die mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen. Für Reisende die sich außerhalb der EU bewegen und dort stranden, gelten die bei der Buchung bestätigten Vertragsbedingungen mit der Airline.

Muss die Airline eine Entschädigung zahlen? Wetterbedingte Flugausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs einer Airline liegen – wie beispielsweise Vulkanausbrüche –, werden als Umstände „höherer Gewalt“ betrachtet und stellen somit keinen Grund für eine Entschädigungszahlung dar. In der EU muss die Fluggesellschaft ihre Passagiere jedoch auch bei solchen außergewöhnlichen Umständen betreuen.

Welche Versorgungsleistungen stehen mir vor Ort zu? Bei Flügen innerhalb der EU müssen Airlines je nach Flugdistanz und Verspätung aktiv werden und den Fluggästen zumindest ein Essenspaket und Getränke verteilen. Falls die Heimreise erst am nächsten Tag möglich sein sollte, steht Reisenden zusätzlich eine kostenlose Hotelunterbringung zu. Reisende, die außerhalb der EU festsitzen, erhalten bei extremen Verspätungen in der Regel zwar ein Essenpaket oder die Unterbringung in einem Hotel gestellt, finanzielle Entschädigungen werden jedoch nur sehr selten ausbezahlt.

Titelbild: CC BY-SA 2.5