Eine Fahrt in den Urlaub, „ins Blaue“, ist ein großartiger Spaß – den nichts trüben sollte! Was zu beachten ist, vor allem für Neulinge … 

L17-Fahrverbot in vielen Ländern, für Fahrer ab 18 gelten verringerte Tempo- und Promillegrenzen: Die Maturaprüfungen sind überstanden, der Führerschein ist frisch in der Tasche – viele Fahranfänger werden die Urlaubswochen für erste längere Autofahrten nutzen. Doch wenn Führerschein-Neulinge ins Ausland fahren, sollten sie sich über die Bestimmungen in den jeweiligen Ländern informieren. „Man muss wissen, dass Besitzer eines L17–Führerscheins bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mit dem Auto in den Nachbarländern fahren dürfen“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Eine Ausnahme bildet hier Deutschland, wo L17-Fahrten erlaubt sind.“ Auch in Großbritannien, Nordirland und Dänemark darf man mit diesem ersten Führerschein unterwegs sein.

Für Fahranfänger ab 18 Jahren gelten in vielen Urlaubsländern spezielle und vor allem strengere Verkehrsbestimmungen:

  • Italien: Führerschein-Neulinge dürfen innerhalb der ersten drei Jahre auf italienischen Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren.
  • Kroatien: Lenker unter 25 Jahren dürfen in Kroatien maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren. „Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme mit der dortigen Exekutive zu vermeiden, empfehlen wir jedoch auch österreichischen Junglenkern, sich an diese Vorschrift zu halten“, sagt die ÖAMTC-Expertin.
  • Frankreich: Reduzierte Höchstgeschwindigkeiten gelten in Frankreich für Fahrer, die weniger als drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
  • Deutschland: Für Fahranfänger, die sich in der zweijährigen Führerschein-Probezeit befinden, und für alle Lenker bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Kroatien: Für Verkehrsteilnehmer unter 24 Jahren ist Alkohol tabu – sie müssen sich auf kroatischen Straßen an die 0,0-Promillegrenze halten.
  • Italien: „Sind seit der Führerscheinprüfung weniger als drei Jahre verstrichen, gilt in Italien absolutes Alkoholverbot am Steuer“, so ÖAMTC-Expertin Tauer.
  • Griechenland: In Griechenland gelten 0,0 Promille für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.
  • Frankreich: Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss sich in Frankreich an eine 0,2-Promillegrenze halten.
  • Spanien: „Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis müssen auf Spaniens Straßen die 0,3-Promillegrenze beachten“, weiß die Clubtouristikerin.
  • Schweiz: Für Fahrer, die den Führerschein noch nicht drei Jahre besitzen, gilt – wie in Österreich – eine Grenze von 0,1 Promille.

„Übrigens: Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug fährt, sollte eine Benützungsbewilligung vorzeigen können“, empfiehlt Tauer. „Diese ist an den Club-Stützpunkten erhältlich.“ Alle Infos zu sämtlichen Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Urlaubsland (u.a. Mitführpflichten) findet man in der ÖAMTC Länder-Info unterwww.oeamtc.at/laenderinfo.

 

UND: Was tun, wenn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland anfällt!

Eine stressige Fahrt in den Urlaub oder die Unkenntnis über herrschende Verkehrsregeln hat schon so manchen Urlaub zu einem kostspieligen Vergnügen gemacht – nämlich dann, wenn dies mit einem Bußgeld aus dem Ausland gekrönt wird. Es kann schnell passiert sein, ein paar km/h zu schnell oder einmal falsch geparkt, und der Urlaub wird gleich um einige Euro teurer.

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V hat einumfangreiches E-Book zum Thema “Bußgeld aus dem Ausland” veröffentlicht. Darin finden Sie Informationen zu z.B.

  • Muss ein Bußgeld aus dem Ausland gezahlt werden?
  • Einspruch gegen das Bußgeld im Ausland
  • Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, uvm.

Das E-Book ist auf deutsche Fahrzeughalter ausgerichtet, der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung – kurz RBGeld genannt – ist jedoch EU-weit bindend. Zu spezifischen Länderregelungen geben auch die heimischen Autofahrerclubs Auskunft.

Hier geht es zum E-Book: http://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeld-aus-dem-ausland.pdf

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