Bei Diebstahl oder Verlust sollte man rasch zur örtlichen Polizei

Ob durch Unglück, Unachtsamkeit oder Diebstahl – wer auf Reisen Fahrzeugdokumente wie Führerschein, Zulassungspapiere oder gar die Nummerntafeln verliert, steht vor der Frage, ob und wie man weiterfahren darf. Generell gilt: „Sobald man den Verlust bemerkt, sollte man direkt bei der örtlichen Polizei eine Diebstahls- oder Verlustanzeige aufgeben“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Eine Abschrift davon benötigt man für die Besorgung der Duplikate und die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Exekutivbeamten geben auch Auskunft, ob die Anzeige zum Weiterfahren berechtigt.“ Denn: Ein neuer Führerschein, ein neuer Zulassungsschein und auch neue Nummerntafeln können grundsätzlich nur in Österreich ausgestellt werden.

Wurden die Nummerntafeln gestohlen, sollte man bei der Polizei auch direkt nachfragen, ob man mit einer behelfsmäßigen Ersatztafel nach Hause fahren darf. In Österreich wäre das eine Woche lang ab Ausstellung der Verlustanzeige erlaubt, in Italien 15 Tage. „In vielen Ländern sind solche selbst gebastelten Ersatztafeln allerdings nicht erlaubt – die Heimreise wird dann schwierig“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. „Und das Fahren ohne Kennzeichen kann hohe Strafen nach sich ziehen.“

Hat man keine Nummerntafeln mehr, gibt es zwei Möglichkeiten der Weiter- bzw. Heimfahrt – beide sind aufwändig und können teuer werden: Entweder transportiert man das Fahrzeug ohne Kennzeichen auf einem Anhänger nach Österreich oder man besorgt sich bei der Zulassungsstelle Ersatzkennzeichen. „In den Besitz von Ersatznummernschildern kommt man durch die persönliche Vorsprache bei der österreichischen Zulassungsstelle oder man bevollmächtigt eine Person in der Heimat dazu, Ersatzkennzeichen zu beantragen“, weiß die ÖAMTC-Juristin. Der Bevollmächtigte würde dann einige Dokumente benötigen, u.a. den Beleg über die Diebstahlsanzeige, eine Vollmacht des Fahrzeughalters, Ausweispapiere von sich und dem Fahrzeughalter sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

„Von wichtigen Dokumenten wie Führerschein und Zulassungsschein sollte man, wie auch vom Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten, Kopien mit auf Reisen nehmen – und getrennt von den Originalen aufbewahren“, empfiehlt Pronebner. Alternativ kann man die Dokumente auch digital im E-Mail-Postfach oder in einer Cloud ablegen – darauf hat man von überall Zugriff.

„Im Urlaub selbst sollte man sein Fahrzeug lieber auf überwachte Parkplätze stellen. Sinnvoll ist es auch, ein Foto des parkenden Autos zu machen, auf dem die Nummerntafeln sichtbar sind“, sagt die ÖAMTC-Juristin. „Ist man im Urlaub an belebten Plätzen unterwegs, sollte man Wertgegenstände sicher am Körper verstauen und nicht öffentlich damit hantieren.“

Wer im Urlaub Hilfe benötigt: Im Notfall können sich Mitglieder rund um die Uhr an die ÖAMTC-Nothilfe unter +43 (0)1 25 120 00 wenden – dort wird der Kontakt zu einem Club-Juristen hergestellt. Im ÖAMTC Schutzbrief ist der Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten nach einem Diebstahl im Ausland enthalten – nähere Infos unter www.oeamtc.at/schutzbrief.

Foto: pixabay.com/Clker-Free-Vector-Images