AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Auftragsannahme/Auftragserteilung

1. Rechtsgrundlagen für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste, die Auftragsbestätigung des Verlags und die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes in dieser Reihenfolge. Die mit dem Verkaufspersonal des Verlags mündlich getroffenen Absprachen sind nicht gültig.

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber raschest möglich mitgeteilt.

3. Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z. B. Verletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Verlag klag- und schadlos zuhalten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf Inhalt und Form hin zu prüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Verlag jeden
Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z. B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.

Auftragsabwicklung

1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren. Rabatte bei Mengenschaltungen, die nicht gemäß Auftrag erfüllt werden, werden dem Auftraggeber zum jeweiligen Listenpreis der Einzelschaltung nach verrechnet.

3. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oderGew.hrleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen.

4. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, sonst ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. Erscheint ein „platziertes Inserat“ an einer anderen Stelle als der gebuchten, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch
Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.

5. Alle Texte, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als klassische Werbung erkennbar sind, werden vom Verlag als Werbung kenntlich gemacht.

6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Dem Auftraggeber obliegt es, für die Beistellung der Druckunterlagen gemäß den vom Verlag bekannt gegebenen Druckunterlagen-Schlussterminen (Mediadaten bzw. Auftragsbestätigung) zu sorgen. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche
Verantwortung für die technische Eignung der Druckunterlage. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen dahingehend zu überprüfen, ob sie an sich für eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige geeignet sind. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gew.hrleistungsansprüche. Um die richtige Farbwiedergabe gemäß den Daten des Auftraggebers zu erzielen, hat der Auftraggeber für ein farbverbindliches Proof für die Druckerei zur Farbabstimmungzu
sorgen. Für Farbabweichungen die unter den Drucknuancen liegen, sind keine Reklamationen oder Ersatzschaltungen möglich.

7. Abgabe der Druckunterlagen:

7.1.geschlossenes, hochauflösendes pdf-Dokument, mind. 300 dpi

7.2.Wird der Verlag mit den zu bauenden Inseraten oder Promotion-Seiten beauftragt, so kommen folgende Kosten zur Verrechnung: 1/1 Seite € 300,- inkl. ein Korrekturschritt, 1/2 Seite € 180,- inkl. ein Korrekturschritt 1/4 Seite € 100,- inkl. ein Korrekturschritt. Für jeden weiteren Korrekturschritt werden € 50,- in Rechnung gestellt. Bei Abgabe eines fertigen, nicht geschlossenen Dokumentes übernimmt der Auftraggeber sämtliche Haftung, eine Reklamation kann nicht erfolgen. Die Preise
enthalten keine Übertragung von Urheberrechten und Copyrights. Das vom Verlag hergestellte Inserat (Promotion) darf nur in verlagseigenen Medien geschaltet werden. Bei Verwendung des Inserates zur allgemeinen Veröffentlichung müssen sämtliche Rechte käuflich erworben werden (Preis auf Anfrage beim Verlag).

8. Mängel eines erschienen Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigen falls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gew.hrleistungsansprüche verliert.

9. Probeabzüge werden elektronisch, kostenlos dem Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber hat seine Korrekturen bis zu dem vom Verlag angegebenen Termin zurückzusenden. Erhält der Verlag keine Anmerkungen, so gilt das als Freigabe und Genehmigung zum Druck. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt derVerlag keine Haftung für die Druckunterlagen.

10. Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige bis zu fünf Exemplare der jeweiligen Ausgabe kostenlos.

Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung ist prompt nach Erscheinen des Magazins und Erhalten der Rechnung fällig.

2. Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen werden zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Werbeabgabe, Umsatzsteuer) verrechnet.

3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie sämtliche Mahn- und Einziehungskosten berechnet. Zinsen werden ab dem 11. Tag nach Rechnungsdatum verrechnet. Der Verlag kann die Ausführung eines Auftrags von einer Vorauszahlung abhängig machen.

4. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrags und während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen der oder weiterer Anzeigen
von der Vorauszahlung eines Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zumachen.

Storno

1. Gebuchte und bestätigte Aufträge können bis drei Monate vor jeweiligen Anzeigenschluß kostenfrei storniert werden, danach 50 % Stornogebühr.

2. Pakete können gemäß Punkt 1 storniert werden. Stornierungen einzelner Schaltungen aus einem Paket bedingen den Verlust des gewährten Paket-Rabatts, welcher nachverrechnet wird.

3. Gebuchte, aber nicht erschienene Schaltungen aufgrund der Nichtvorlage von Druckunterlagen durch den Auftraggeber werden zu 100% verrechnet. Weiters werden die dem Verlag entstehenden Kosten für das Füllen der leergebliebenen Schaltflächen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Allgemeines

1. Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Firmenbuchgericht: Wien.

2. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Einschaltungen mit den Bestimmungen des UWG, das RabattG und des ZugabenG in Einklang stehen und allfällige nach dem Urhebergesetz für die jeweiligen Einschaltungen erforderlichen Genehmigungen der Berechtigten vorliegen.