Drohne, Laptop, Lebensmittel, Feuerzeug & Tiere: Was wo und wie hinein darf

Die Regeln der Airlines werden strenger, oft drohen Zusatzkosten: Das Packen des Handgepäcks für die Flugreise kann zur kniffligen Angelegenheit werden. ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer weiß, worauf man achten sollte:

* Vorab bei Airline über Maximalgewicht und -maße erkundigen und auf Tarif achten! Die Werte sind überall unterschiedlich – ein gängiges Maß für das Handgepäck ist 55 x 40 x 23 cm, das Maximalgewicht ist häufig auf acht Kilogramm beschränkt. Ist das Handgepäck zu groß, zu schwer bzw. hat man zu viel dabei, kann es beim Boarding teuer werden. Achtung: Bei vielen Billigfliegern ist im günstigsten Tarif nicht einmal ein kleiner Trolley als Handgepäck im Preis inkludiert.

* Laptop, Handy & Co. – am besten ins Handgepäck und Ersatzbatterien isolieren! Elektronische Geräte sollten nach Möglichkeit im Handgepäck transportiert werden. „Dabei gilt besonderes Augenmerk dem Akku: So sind Lithium-Ersatzbatterien nur im Handgepäck und in angemessenen Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt, da sie sich entzünden können“, sagt Hetzendorfer. „Die Kontakte der Batterien müssen daher außerdem abgedeckt oder isoliert sein.“ Sind die Batterien in einem elektronischen Gerät eingebaut, darf es – komplett ausgeschaltet – auch ins aufgegebene Gepäck, wobei eine unabsichtliche Aktivierung verhindert werden sollte.

* Drohne in den Koffer, Akkus ins Handgepäck! Während die Drohne selbst im Koffer transportiert werden kann, sollten die Akkus – wie alle anderen Ersatzbatterien – im Handgepäck untergebracht werden. Da es sich meistens um besonders heikle Lithium-Polymer Batterien handelt, empfiehlt sich der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel (sog. Lipo Bag).

* Bei Flüssigkeiten und Lebensmitteln gilt „gewusst wie“, Medikamente nur mit Attest! Wer Flüssiges im Handgepäck transportieren will, muss es in kleine Behälter mit je maximal 100 ml füllen – das gilt auch für Lebensmittel wie Aufstriche (z.B. Streichwurst, Marmelade). Die Behälter packt man in ein durchsichtiges, wiederverschließbares Plastiksackerl (pro Passagier nur eines) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen. Ausnahme Babynahrung: Reist man mit einem Kleinkind unter drei Jahren, darf die für die Reisedauer erforderliche Nahrung mit ins Flugzeug. „Wer während der Reise Medikamente nehmen muss, sollte sich für die mitgeführte Menge ein ärztliches Attest ausstellen lassen“, empfiehlt der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub stellt eine Vorlage unter www.oeamtc.at/reiseservice bereit.

* E-Zigaretten müssen ins Handgepäck, Feuerzeuge aber keinesfalls! E-Zigaretten dürfen lediglich im Handgepäck mitgeführt und während des Fluges weder geladen noch benutzt werden. Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer wiederum dürfen nicht im Hand- oder Reisegepäck transportiert, sondern müssen am Körper, z.B. in der Hosentasche, getragen werden. Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist gänzlich verboten.

* „Tierisches Handgepäck“ vorab bei Airline melden! „Bei der Entscheidung, ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, spielen viele Faktoren eine Rolle: Größe und Gewicht des Tiers, Reiseziel und Fluggesellschaft“, sagt der ÖAMTC-Touristiker. „Voraussetzung ist jedenfalls eine frühzeitige Anmeldung bei der Airline sowie eine auslaufsichere Transportbox.“ Ausnahmen gelten oft für die Mitnahme von Assistenzhunden.

* Auto-Kindersitze sind während des Flugs in der Regel erlaubt! „Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine gestatten die meisten Airlines, auch ohne vorherige Anmeldung“, weiß Hetzendorfer. „Wichtig ist, dass der Sitz für die Verwendung im Flugzeug geeignet ist – das Prüfzeichen ‚For use in Aircraft‘ gibt darüber Auskunft.“ Ist man sich unsicher, kontaktiert man am besten die Airline.  Außerdem muss dann, auch für unter Zweijährige, ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Einige Fluglinien stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenlos zur Verfügung. Während Kindersitze den gesamten Flug über verwendet werden dürfen, sind Sitzerhöhungen meist nur erlaubt, wenn die Anschnallzeichen erloschen sind.

Foto: ÖAMTC