Rückerstattungen nach Stornierung, Umbuchungen, Annullierungen und Verspätungen – dieser Artikel fasst alle essentiellen Informationen für Ihre Reise zusammen
Die Studentin Kate S. hatte Glück im Unglück, als Sie von Ihrer Fluggesellschaft im Stich gelassen wurde. Um Ihren Ehemann zu sehen, legt Sie 3.500 km zurück, weil beide auf verschiedenen Seiten des Atlantiks leben. Aus finanziellen Gründen ist ein Treffen meist nur einmal pro Jahr möglich. Bisher gab es für Kate keinen Grund, sich mit Ihren Rechten als Flugreisende auseinander zu setzen, weil alle Flüge immer reibungslos verliefen.
Als Sie dieses Mal Ihren Rückflug von New York antreten wollte, wurde Ihr British Airways Flug nur eine Stunde vor Abflug storniert und dessen Abflugzeit auf 21 Uhr verschoben. Sie holte Ihr Gepäck, um noch ein paar weitere Stunden mit Ihrem Liebling verbringen zu können. Als Sie an diesem Tag zum zweiten Mal einchecken möchte, erfährt Sie, dass Ihr Ersatzflug ebenfalls gestrichen wurde. Sie erhält einen Platz in einem Flug, welcher erst 48 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Abflugtermin startete. Auch wenn eine Flugannullierung in Normalfall ärgerlich ist, ist Kate British Airways für die zusätzlichen zwei Tage zutiefst dankbar. Wäre Kate umfassend über Ihre Rechte informiert gewesen, wäre vielleicht alles anders verlaufen. Bisher hat sich Kate noch nicht entschieden, ob sie die Ihr zustehende Entschädigung von 1.200 € von der Fluggesellschaft einfordern und vielleicht schneller wieder nach New York fliegen wird.
„Nach wie vor wissen die wenigsten Flugpassagiere, welche Rechte Sie bei Problemen mit Ihrem Flug, wie Flugverspätungen oder Annullierungen, haben“, weiß Dr. Mirko Ulbrich, Geschäftsführer von ClaimFlights, dem Verbraucherportal für Fluggastrechte.
Über folgende Punkte des Reiserechts sollte jeder Flugreisende informiert sein, bevor er ein Flugzeug besteigt:
Rückerstattung und Stornierung von Flugtickets
- Rückerstattung von Flugtickets:
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum Sie einen bereits gebuchten Flug nicht antreten können. Beispiele sind unter anderem eine plötzliche Krankheit, wichtige andere Termine oder der plötzliche Verlust eines geliebten Menschen; Es kann auch passieren, dass der Grund für Ihre Flugreise vielleicht nicht mehr besteht. Alles in allem stellt sich in diesem Fall die Frage, wie Sie am besten den vollen Ticketpreis zurückerstattet bekommen. So lange Sie den Flug noch nicht angetreten haben oder am besten sobald Sie wissen, dass Sie nicht fliegen, sollten Sie Ihr Flugticket schriftlich direkt bei der Fluggesellschaft stornieren. Eine entsprechende Vorlage können Sie bei ClaimFlights unter https://www.claimflights.de/Flug-stornieren finden. So haben Sie beste Chancen, den vollen Ticketpreis zurückerstattet zu bekommen.
2. Nicht angetretene Flugreisen:
Haben Sie es versäumt, Ihr Ticket rechtzeitig zu stornieren oder erst nach dem Einchecken bemerkt, dass Sie Ihren Flug nicht antreten wollen, dann haben Sie dennoch die Möglichkeit eine Erstattung zu fordern. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung aller Steuern und Gebühren, die auch die Fluggesellschaft nicht zahlen musste, weil Sie ja nicht an Bord waren. Dazu gehören zum Beispiel die Luftfahrtsteuern, Kerosinzuschläge, Versicherungen, Mehrwertsteuer, Flughafengebühren, Luftsicherungsgebühren, usw. Diese Steuern und Gebühren können in Summe einen erheblichen Anteil Ihres Flugticketpreises ausmachen. Bei günstigen Flügen übersteigt dieser manchmal sogar 70%.
Rechtliche Probleme mit Flugverspätungen und Flugausfall auf Ihrer Reise
3. Flugverspätungen:
Fluggäste sind durch die Verordnung 261/2004/EG mit umfassenden Rechten bei Verspätungen von Flügen ausgestattet worden. Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, dann haben Sie das Anrecht auf eine Entschädigung. Das gilt bei Flügen innerhalb der Europäischen Union und bei allen Flügen mit Startflughafen in der EU. Bei Flügen mit einem Startflughafen außerhalb der EU und Zielflughafen in der EU gilt diese Verordnung, wenn der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km) bzw. 600 € (über 3.500 km und nicht ausschließlich innerhalb der EU).
4. Nichtbeförderung:
Eine Nichtbeförderung liegt immer dann vor, wenn die Fluggesellschaft den Beförderungsvertrag nicht erfüllt, obwohl der Flugreisende pünktlich zum Einchecken erschienen ist und auch ein gültiges Ticket vorweisen kann. Grund dafür ist meistens eine Überbuchung durch die Fluggesellschaft. Auch in diesem Falle steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung zu, selbst wenn Sie nicht später als drei Stunden am Ziel ankommen.
5. Vorverlegung der Abflugzeit durch die Fluggesellschaft
Das Reiserecht, welches bei Flugreisen zu großen Teilen auf der Verordnung 261/2004/EG beruht, ermöglicht es Ihnen, auch bei einer Vorverlegung der Abflugzeit eine Entschädigung zu fordern. Wenn Ihr Flug vorverlegt wird, dann wird das rechtlich wie eine Annullierung gewertet. Aus diesem Grunde muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Kompensation zahlen, falls Sie Ihnen dies weniger als vierzehn Tage vor Abflug mitteilt.
6. Übermäßige Verlängerung der Wartezeit
Auch in diesem Fall ist klar geregelt, zu welchen Leistungen die Fluggesellschaft Ihnen gegenüber verpflichtet ist. Unter anderem gehört dazu die Versorgung mit Essen und Getränken, aber die Fluggesellschaft muss Ihnen auch die Möglichkeit bieten, in angemessener Weise zu kommunizieren (Internetzugang, E-Mail-Kontakt, Telefon und Fax). Sollte sich Ihre Wartezeit derart verlängern, dass eine Hotelübernachtung notwendig wird, so muss die Fluggesellschaft sowohl für das Hotelzimmer an sich, aber auch den Transfer zu und vom Hotel aufkommen. Weiterhin haben alle Reisenden bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder falls eine Übernachtung notwendig wird, das Recht vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhalten Sie selbstverständlich den gesamten Ticketpreis zurückerstattet, Sie können jedoch auch umbuchen oder ein alternatives Verkehrsmittel nutzen, um an Ihr Ziel zu gelangen.
7. Verspätung am Zielort:
Setzt sich Ihre Flugreise aus mehreren Flügen zusammen, so haben Sie häufig Probleme, sobald sich der erste Flug verspätet, weil Sie dann Ihre Anschlussflüge nicht mehr rechtzeitig erreichen können. Bezüglich der Ihnen von Ihrer Fluggesellschaft zustehenden Entschädigung ist jedoch ausschließlich die Verspätung am Zielort ausschlaggebend. Das bedeutet, dass Sie mehr als drei Stunden später am Zielort ankommen müssen, um einen entsprechenden Anspruch zu haben. Wichtig ist dabei, dass die gesamte Flugreise unter einer Buchungsnummer oder einem einzelnen Ticket gebucht wurde. Nach einem Urteil des EuGH vom 04. September 2014 gilt nur die Öffnung der Türen des Flugzeugs, nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, als Ankunftszeit.
8. Kurzfristige Flugannullierungen:
Wird Ihr Flug von Ihrer Fluggesellschaft annulliert, dann haben Sie Ansprüche, wenn Sie weniger vierzehn Tage vor dem eigentlichen Abflug angemessen darüber informiert werden. Teilt Ihnen die Fluggesellschaft weniger als vierzehn Tage aber mindestens sieben Tage vor dem geplanten Abflug mit, dass Ihr Flug annulliert wird, dann erhalten Sie eine gekürzte Ausgleichszahlung. Erfolgt die Annullierung noch kurzfristiger (also weniger als sieben Tage vor Abflug), dann erhalten Sie die volle Entschädigung.
9. Anspruch auf die Entschädigung hat immer der Fluggast, der auch wirklich im Flugzeug saß:
Für alle Entschädigungszahlungen spielt es keine Rolle, wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat. Ausschließlich der Flugreisende kann den entsprechenden Ausgleich für Verspätungen, Annullierungen, usw. von der Fluggesellschaft fordern, weil dieser den eigentlichen Schaden erlitten hat. Das gilt auch, wenn es sich um eine Geschäftsreise oder um eine Reise in einer größeren Gruppe handelt. ClaimFlights hilft Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
10. Auch Kinder haben Anspruch auf die Entschädigungszahlungen:
Falls Sie etwas für das Ticket Ihres Kind bezahlt haben (auch wenn dies nur wenige Euro gewesen sein sollten), können Sie auch in dessen Namen Ansprüche bei Ihrer Fluggesellschaft geltend machen. Ist der Flug hingegen kostenlos (einige Fluggesellschafts verlangen für Kleinkinder und Säuglinge lediglich die anfallenden Steuern und Gebühren), haben Sie kein Anrecht auf Entschädigungszahlungen. Für Familien kann es sich also durchaus lohnen, Ihre Unterlagen genau zu prüfen und auch für die Kinder den Anspruch von der Fluggesellschaft einzufordern.
11. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände:
Die meisten Fluggesellschaften verweigern bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen die Zahlungen von Entschädigungen. Auch wenn dies im Prinzip möglich ist, gibt es dennoch einige anderslautende Urteile verschiedener Gerichte, vor allem was die Beurteilung betrifft, ob tatsächlich höhere Gewalt vorliegt. ClaimFlights hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie auch bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen umfassend zu unterstützen. Aus diesem Grunde finden Sie bei ClaimFlights eine umfangreiche Rechtsdatenbank unter https://www.claimflights.de/rechtsdatenbank.