Mobilitätsclub begrüßt Initiative der Kommission, maximale
Flexibilität für Reisende und Reisebranche erreichen.
„Dass die EU-Mitgliedstaaten Gutscheine, die von Beförderungsunternehmen wie Fluglinien oder Reiseveranstaltern
ausgestellt werden, im Falle einer Insolvenz absichern sollen, hilft
Reisebranche und Reisenden gleichermaßen“, begrüßt ÖAMTC-Juristin
Verena Pronebner die heutige Empfehlung der EU-Kommission.
Hervorzuheben ist in erster Linie die maximale Flexibilität, die
damit für Konsumenten erreicht werden soll.
Die Empfehlung sieht unter anderem vor, dass Kunden, die sich für Gutscheine entschieden haben, diese aber bis zum Ende der Gültigkeit nicht einlösen können, auch im Nachhinein noch eine Erstattung des Flug- oder Reisepreises bekommen. Zudem sollen Gutscheine übertragbar und auch für andere Reisearten, als die ursprünglich gebuchten, einsetzbar sein.
„Einer Zwangsbeglückung der Konsumenten mit Gutscheinen erteilt die
Kommission jedoch eine Abfuhr“, erläutert Pronebner. „Gutscheine
sollen lediglich attraktiver werden und nicht das garantierte Recht
des Pauschalreisenden und Passagiers, bei Storno das Geld
zurückzubekommen, ersetzen.“
Aus Sicht des Mobilitätsclubs hätte es jedoch mehr Rechtssicherheit gegeben, wenn die Kommission gleich durch Anpassung der Pauschalreise- und Fluggastrechteverordnungen für einheitliche Regeln in Europa gesorgt hätte. Es liegt jetzt daher an der Bundesregierung, möglichst rasch Klarheit für Konsumenten und die Reisebranche zu schaffen. „Ist erst eine Absicherung durch den Staat garantiert, spricht nichts mehr dagegen, dass Konsumenten Gutscheine akzeptieren“, so die ÖAMTC-Juristin abschließend.
Quelle APA/ots, ÖAMTC; Foto: Bild von Matthias Groeneveld auf Pixabay