Gut geschützt ins neue Jahr: Tipps für den Kauf von Skibrillen, Skihelmen und Rückenprotektoren.

Helmkauf – Passform wichtig

Skihelme sind für viele Skifahrer eine Pflichtausrüstung. Maßgeblich beim Kauf eines Skihelms ist die richtige Passform – er sollte genau der Kopfform entsprechen. Um beim Kauf die richtige Größe zu ermitteln, am besten bei der Anprobe mit einem relativ großen Helm beginnen und sich dann der idealen Größe annähern. Damit der Helm die richtige Schutzfunktion gewährleisten kann, sollte er vollflächig auf dem Kopf sitzen und auch ohne Kinnriemen bei leichten Kopfbewegungen (Nicken, Schütteln) nicht rutschen.

„Bei Kindern ist die richtige Passform des Helms besonders wichtig. Helme für Kinder zu kaufen, die zwei oder drei Nummern zu groß sind, macht keinen Sinn. Diese sitzen nicht gut und der Helm kann seine Schutzwirkung nicht entfalten“, rät Unfallverhütungsexperte Ing. Thomas Manek von der AUVA. Jedenfalls muss beim Kauf eines Helmes auf die Prüfnorm EN 1077 geachtet werden und die Passform sollte ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein.

Vorsicht bei Stickern und Helmkameras

Der Skihelm darf keinesfalls mit Stickern oder Etiketten beklebt werden, es sei denn der Hersteller gestattet dies explizit. Die Lösungsmittel des Klebstoffes können zu einer Beeinträchtigung der Festigkeit der Helmschale führen und dadurch die Schutzfunktion im Falle eines Unfalls reduzieren. Das gilt auch für weit abstehende Helmkameras – diese verändern den Schwerpunkt des Helms und dürfen nur dann befestigt werden, wenn das vom Hersteller ausdrücklich erlaubt ist.

Skibrille angepasst an Wetterbedingungen

„Oft ist die Sicht beim Skifahren durch Schneekristalle, Fahrtwind oder Reflexionen der Sonne getrübt. Auf der Piste ist die Skibrille daher ein wichtiger Begleiter, diese sollte aber an die Wetterbedingungen angepasst werden“, erläutert Unfallverhütungsexperte Dr. Emmerich Kitz von der AUVA. Ausschlaggebend ist die farbliche Tönung der Brille: Gelbe oder orange Brillengläser sind vor allem bei Nebel ratsam, diese lassen die Umgebung kontrastreicher erscheinen. Bei Sonnenschein ist hingegen von solchen Brillen abzuraten, da die Blendungsgefahr steigt. Dann besser zu grau- bzw. blaufarbenen Brillen greifen – sie fördern das klare Sehen bei großer Helligkeit.

Manche Hersteller bieten auch austauschbare Brillengläser an, um bei allen Wetterverhältnissen eine klare Sicht zu haben. So kann die Brille ideal an die jeweilige Wettersituation angepasst werden.

Skibrillen schützen vor UV-Strahlung

Eine Skibrille schafft nicht nur gute Sichverhältnisse, sondern schützt darüber hinaus auch die Augen vor zu viel UV-Strahlung und Schneeblindheit. Durch die Reflektion der UV-Strahlen am Schnee werden die Hornhaut und die Linse der Augen belastet. Achtung: Die UV-Strahlung wird vor allem durch den Stand der Sonne und die Höhenlage bestimmt – kühle Temperaturen sind kein Indikator für das Ausmaß der Strahlung.

„Der Sonnenschutz der Skibrille kann an der Kennzeichnung, die sich üblicherweise am Brillenbügel befindet, überprüft werden. Dieser ist unabhängig davon, welche Färbung die Brille hat“, so Kitz weiter. Brillen, die nach EN 174 in der Kategorie S2 oder S3 genormt sind, bieten optimalen Sonnenschutz. „Von einem guten Sonnenschutz kann man auch bei der Handelsbezeichnung „UV 400“ ausgehen“, so der Unfallverhütungsexperte.

Empfehlenswert ist auch, die Brille gemeinsam mit dem Helm anzuprobieren – so kann ein Spalt zwischen Helm- und Brillenrand vermieden werden.

Rückenprotektoren dämpfen Aufprallenergie

Zu den häufigsten Verletzungen auf Skipisten gehören Wirbelsäulen- und Brustverletzungen, daher sollte ein Rückenprotektor zur Standardausrüstung beim Skifahren gehören. Bei einem Aufprall, einem Sturz oder einer Kollision schützt der Protektor den Oberkörper. Die dabei entstehenden Kräfte werden so großflächig über den gesamten Rücken verteilt und die Aufprallenergie gedämpft. Der Rückenprotektor verhindert auch, dass sich bei Stürzen spitze Gegenstände in den Rücken bohren. Rückenprotektoren sollten jedenfalls auf die Körpergröße abgestimmt und angepasst werden.

Über die AUVA:
Bei der AUVA sind ca. 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 375.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

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