Winterreifen, Schneeketten & Co. – Bestimmungen der Nachbarländer

In Vorbereitung auf den nächsten Winterurlaub sollten sich Lenker unbedingt informieren, welche Bereifung für ihr Fahrzeug wo und wann nötig ist. Denn es gelten mitunter andere gesetzliche Regelungen zur Winterausrüstung als hierzulande. „In Italien entscheiden die Provinzen selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt, eine einheitliche Regelung gibt es nicht“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen fahren. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen gilt von 15. November bis 15. April eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht.“

Weitere Nachbarländer im Überblick:

* „Wer seinen Winterurlaub in Deutschland verbringen und sich neue Winterreifen kaufen möchte, sollte wissen, dass dort für alle ab 1. Jänner 2018 hergestellten Winterreifen das „Alpine“-Symbol verpflichtend ist“, weiß die Expertin. „Reifen gelten dann nur noch als wintertauglich, wenn sie über das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte verfügen.“ Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024). Die Regelung zur situativen, witterungsabhängigen Winterreifenpflicht bleibt davon unberührt.

* „In Ungarn kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden“, informiert die ÖAMTC-Expertin. „Wer dann keine Schneeketten parat hat, dem kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.“

* In der Tschechischen Republik gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein. Zudem kann auf einigen Straßen eine Winterreifenpflicht durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein. Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.

* In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

* „In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes“, weiß ÖAMTC-Expertin Tauer. „Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden.“

* In der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man jedoch auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten verpflichtend anzubringen.

  •    Weitere Informationen zu den Winterausrüstungsbestimmungen verschiedener Länder sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.
  •    Die ÖAMTC Reise-Checkliste erleichtert die Vorbereitung des Winterurlaubs: Die vorgefertigte Liste „Winterurlaub“ enthält alle wichtigen Dinge, die unbedingt ins Auto gehören und kann individuell angepasst werden – zu finden unter www.oeamtc.at/reisecheckliste.

Foto Pixaline/PIXABAY