Wenn der Check-in am Flughafen extra kostet – Achtung bei Zusatzgebühren von Billigfliegern

Ob der Check-in am Flughafen, die Sitzplatzreservierung, eine Gebühr für Kleinkinder oder das Handgepäck – bei Billigfliegern sind Services, die mitunter als selbstverständlich gelten, immer häufiger mit zusätzlichen Kosten verbunden. So ist ein Online-Check-in bei allen Fluglinien kostenlos – wer jedoch erst am Flughafen eincheckt, muss bei Lauda und Ryanair 55 Euro draufzahlen. Die Höhe der Gebühr wird bei der Buchung nicht automatisch angezeigt. Lediglich bei der Ticketauswahl ließe sich vermuten, dass bei den Tarifen „Standard“ und „Plus“ zusätzliche Kosten entstehen könnten. Das Oberlandesgericht Wien hat diese Gebühr erst kürzlich für unzulässig erklärt, doch Lauda geht in Berufung – die Kosten fallen also erstmal weiterhin an.

Auch bei WizzAir wird man während des Buchungsprozesses darauf hingewiesen, dass im billigsten Tarif der kostenlose Flughafen-Check-in nicht inkludiert ist. Beansprucht man diesen, werden 30 Euro pro Flug und Passagier fällig. Bei der spanischen Billigfluggesellschaft Vueling hingegen ist der Check-in am Flughafen kostenlos. Genaues Lesen lohnt sich also: „Reisende sollten beim Buchungsprozess immer besonders achtsam sein – sonst ist man am Ende mit unvorhergesehenen Kosten konfrontiert“, rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.

Dass Kinder unter zwei Jahren immer kostenlos bzw. sehr günstig fliegen, ist mittlerweile nicht mehr richtig – insbesondere bei Billigfliegern. Lauda veranschlagt eine sogenannte „Kleinkindgebühr“ pro Kind und Flug in Höhe von 25 Euro. „Das macht hin und retour 50 Euro aus – in Relation zu den regulären Ticketpreisen, die bereits bei unter 10 Euro anfangen, ist das ein stolzer Preis für junge Passagiere, die nicht einmal einen eigenen Sitzplatz haben“, sagt Renner. Bei Wizz Air fallen pro Flug und Kleinkind zwischen acht und 27 Euro an, bei Eurowings sind es 19 Euro und bei easyJet 31 Euro.

Damit Kinder im Flieger nicht getrennt von ihren Eltern sitzen müssen, muss bei Lauda zumindest ein Erwachsener einen Platz für sechs Euro reservieren. Andernfalls werden die Sitzplätze nach dem Zufallsprinzip vergeben. „Bei großer Nachfrage, wie jetzt in den Sommermonaten, können die Gebühren auf bis zu 15 Euro steigen – und auch für Kinder verlangt werden“, warnt die ÖAMTC-Expertin. Auch easyJet gibt keine Garantie, dass alle Personen der gleichen Buchung zusammen sitzen können. Eine Sitzplatzreservierung kostet zwischen drei und zwölf Euro pro Person.

Böse Überraschung am Gate – Achtung vor zu viel und zu breitem Handgepäck. Bucht man den günstigsten Tarif, ist bei vielen Billigfliegern nicht einmal ein kleiner Reisetrolley als Handgepäck inkludiert. „Ist das Handgepäck zu groß oder zu schwer bzw. hat man zu viel dabei, kann es am Boarding-Gate sehr teuer werden“, weiß Renner. Bei WizzAir, Lauda und Ryanair darf beim günstigsten Tarif das Handgepäck die Maße 40x30x20 cm nicht überschreiten und muss unter den Sitz passen – sonst fallen 25 Euro Zusatzgebühr an. easyJet veranschlagt 60 Euro und Level und Vueling jeweils 50 Euro für das nachträgliche Einchecken von Gepäck, das nicht den Bestimmungen entspricht. Diese Gebühren können häufig nur mit Kreditkarte beglichen werden. Ein immer passender und hilfreicher Reisebegleiter ist die ÖAMTC Meine Reise App – Details unter www.oeamtc.at/meinereise

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Flug verspätet oder annulliert – was Reisenden wann zusteht

Erhöhtes Flugaufkommen, Tarifkonflikte, zu wenig Personal – der Sommer 2019 wird zum Ärger der Flugreisenden wieder zahlreiche Verspätungen und Annullierungen mit sich bringen. „Einfach hinnehmen muss man das in vielen Fällen allerdings nicht. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt den Passagieren zahlreiche Rechte“, weiß ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. So ist die Fluglinie im Falle eines verspäteten Abflugs grundsätzlich verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie Telefonate oder das Versenden von E-Mails zu ermöglichen. Die Betreuungsleistung ist von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz abhängig: So hat man z.B. bei Flugstrecken bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf die Betreuungsleistung. Bei einer Verspätung von mindestens fünf Stunden, hat der Fluggast das Recht, auf den (Weiter-)Flug zu verzichten und den Ticketpreis zurückzuverlangen. Falls nötig, muss er zum Ausgangsort zurückgebracht werden.

Bei drei Stunden verspäteter Ankunft steht Passagieren Ausgleichszahlung zu – bei „Einheitsflügen“ auch außerhalb der EU

„Kommt man mindestens drei Stunden verspätet am Endziel an, haben Flugreisende außerdem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung“, sagt der ÖAMTC-Jurist. Die Höhe hängt dabei von der gebuchten Strecke ab und reicht von 250 Euro bei Flugstrecken bis 1.500 km bis zu 600 Euro bei Flugstrecken über 3.500 km außerhalb der EU.

Grundsätzlich gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur dann, wenn der Flug in der EU startet bzw. aus einem Drittland in die EU erfolgt und von einer EU-Airline durchgeführt wird. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitet den Schutz der Passagiere einmal mehr auch auf jene Fälle aus, in denen eine Flugreise auf mehrere Teilflüge aufgeteilt ist und der Umstieg bzw. die Landung in einem Nicht-EU-Land stattfinden – und es dort zu einer Verspätung kommt. Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass der Flug „als Einheit“ gebucht wurde und nicht die Teilflüge separat.
Kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht dann, wenn die Fluglinie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z.B. Schlechtwetter, Flughafensperren, Terror) – diese müssen von der Fluglinie allerdings nachgewiesen werden. Außerdem muss die Airline belegen können, dass sich die Folgen der außergewöhnlichen Umstände auch dann nicht vermeiden lassen hätten, wenn alle zumutbaren Maßnahmen (etwa eine Umbuchung) ergriffen worden wären.

„Die Fluggastrechte-Verordnung samt den genannten Ansprüchen kommt auch bei Flug-Annullierungen zur Anwendung – außer man wurde rechtzeitig, jedenfalls aber mindestens 14 Tage vor dem Abflug, informiert“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch bei Annullierungen sind je nach Fluglänge pauschalierte Ausgleichszahlungen vorgesehen. Und auch hier können außergewöhnliche Umstände die Airline von der Pflicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen befreien. „All das gilt auch für Pauschalreisende. Sie können im Falle von Flugverspätungen über vier Stunden eine Preisminderung vom Reiseveranstalter verlangen – unabhängig vom Grund der Verspätung und vom Vorliegen eines Verschuldens“, weiß der Jurist. „Unter Umständen muss dann aber eine erhaltene Ausgleichszahlung der Airline berücksichtigt werden.“

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit konkreten Fragen und Problemen mit Flugreisen an den Mobilitätsclub wenden: Die Juristen beraten kompetent und kostenlos. Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Fotos: Flughafen (c) Pixaby.com/JESHOOTS-com; Flugzeug (c) c) Pixaby.com/Gellinger