Dokumente für eine problemlose Einreise: Verreisen Kinder ohne Eltern, stets Vollmacht mitführen – eigener, gültiger Pass ist ein Muss
Ein mögliches Szenario: Eine Mutter möchte mit ihrer minderjährigen Tochter für ein paar Tage nach London fliegen. Der Check-in am Flughafen erfolgt ohne Probleme. Doch bei der Passkontrolle werden die beiden aufgehalten. Obwohl Mutter und Tochter einen Reisepass vorweisen und den gleichen Nachnamen tragen, fordern die Beamten das Einverständnis des Vaters zur Reise. Telefonisch muss der Vater Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Tochter nennen, um seine Vaterschaft „zu beweisen“ und seine Erlaubnis zu erteilen – obwohl er mit der Mutter verheiratet ist und im gleichen Haushalt lebt. Erst anschließend können Mutter und Tochter weiterreisen. Solch ein Vorfall ist der ÖAMTC-Touristik bereits untergekommen – Expertin Kristina Tauer rät daher: „Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte auf Reisen, an denen nur ein Elternteil teilnimmt, zur Sicherheit eine Vollmacht des jeweils anderen Elternteils mitgeführt werden.“
Verreisen Kinder ganz ohne Eltern und stattdessen in Begleitung von Großeltern oder Freunden, gehört eine Vollmacht grundsätzlich in die Tasche. „Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund reisen, raten wir dringend zur Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen“ sagt die Expertin. „Eltern sollten sich rechtzeitig um die Ausstellung der Vollmacht kümmern und sicherheitshalber eine Kopie ihrer Reisepässe sowie der Geburtsurkunde des Kindes beilegen.“ Für Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Griechenland muss die Vollmacht vorab von einem Gericht oder einem Notar amtlich beglaubigt werden.
Grundsätzlich gilt bei Reisen mit Kindern: „Bei jeder Fahrt ins Ausland benötigen Kinder einen eigenen, gültigen Reisepass“, betont die ÖAMTC-Expertin. „Damit beugt man einerseits Problemen bei der Einreise vor, andererseits ist man für die Abwicklung von Notfällen vor Ort besser ausgerüstet.“
Der erste eigene Reisepass wird bis zum zweiten Geburtstag mit einer zweijährigen Gültigkeit ausgestellt. Im Alter zwischen zwei und elf Jahren ist der Reisepass fünf Jahre gültig, ab dem zwölften Geburtstag dann zehn Jahre. „Zwar akzeptieren einige Länder für die Einreise auch abgelaufene Reisepässe – dennoch sollte der Pass immer gültig sein“, empfiehlt Tauer. „Insbesondere Fluglinien und Fähren haben oft klare Vorschriften zur Gültigkeit des Passes.“
In der Länder-Info des Clubs finden Reisende alle Informationen, in welchem Land welche Dokumente ausdrücklich nötig sind: www.oeamtc.at/laenderinfo.