Was bei der Fahrt in den Urlaub ins Auto gehört …
Mitführpflichten im Ausland teils kurios – wo sogar zwei Warndreiecke nötig sind
Während in österreichischen Autos Warnweste, Warndreieck und Autoapotheke zur Pflichtausstattung gehören, sind im europäischen Ausland teils andere Utensilien vorgeschrieben. „Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, drohen teils empfindliche Strafen“, warnt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. „Daher sollte man sich rechtzeitig erkundigen, was genau an Bord sein muss. In manchen Ländern sind die Mitführpflichten kurios und man muss die Utensilien erst im Fachhandel besorgen.“ Die Expertin weiß, welches „Musthave“ in welchem Land im Auto liegen muss:
- Warnweste: Es wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei Unfall oder Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern (darunter z. B. Italien, Kroatien, Polen und Ungarn), ist jedoch nicht zwingend an eine Mitführpflicht gekoppelt.
- Warndreieck: „Fast überall in Europa gilt eine Warndreieck-Pflicht“, sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. „In einigen Ländern, wie in der Türkei und Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden.“ In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese „2er“-Regel nur für Lenker von Gespannen – und in Spanien wiederum nur für im Land gemeldete Pkw, also auch für Mietwagen.
- Ersatzlampenset: In Tschechien, Kroatien, Serbien und Montenegro ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw. „Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie z.B. in Slowenien, raten wir zur Mitnahme eines Ersatzlampensets“, sagt die ÖAMTC-Expertin.
- Ersatzreifen: Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray zur Grundausstattung.
- Feuerlöscher: „Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire“, so die ÖAMTC-Expertin. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mitführen.
Übrigens: Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos. „Die korrekte Ausstattung prüft man am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker“, warnt Renner abschließend.
Sämtliche Mitführpflichten für 37 europäische Länder sind auch in der Neuauflage der „ÖAMTC Reise-Info“-Broschüren zu finden – hilfreich zur Reisevorbereitung für das jeweilige Land und kostenlos für Mitglieder an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Dort findet man auch gleich die nötigen Utensilien wie Warndreieck, Warnweste oder Feuerlöscher.
Foto Mitführpflichten Autoreisen (c) OEAMTC