Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert es am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das „normale“ weiße Kennzeichen umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden. Oder Sie beantragen eine rote Kennzeichentafel, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. „Die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das ‚A-Pickerl‘, darauf war“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. 

Mit 12. April 2021 trat jedoch eine Erleichterung in Kraft: Ab sofort ist es einfacher, die roten Kennzeichentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. „Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden.

Beachten Sie die Vorschriften im Zielland

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein. In Ungarn wiederum muss überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40 x 40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.

Heckträger darf Fahrzeugbeleuchtung nicht verdecken

Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht beschädigt werden kann. „Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über ‚eigene‘ entsprechende Beleuchtungseinrichtungen“, so Pronebner.

„Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das ’normale‘ hintere Kennzeichen um“, sagt die ÖAMTC-Juristin abschließend. 

Bei Problemen steht die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs zur Verfügung – für Mitglieder kostenlos.

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