Tipps für die perfekte Kreuzfahrt: Vorbereitung, Anreise, Zusatzkosten, Notfälle, Reisemängel
Immer mehr Reisende lieben Urlaub auf dem Schiff. Aber auch eine Kreuzfahrt kann zur Herausforderung werden – wenn man etwa zu spät am Schiff ankommt, die Einreise am ausländischen Hafen verweigert wird oder der Lärmpegel an Bord zu hoch ist. Mit einer guten Vorbereitung vermeidet man böse Überraschungen. Daher haben wir mit ÖAMTC Touristik einen Leitfaden erstellt, der die Planung unterstützt.
Reisende, die sich in Kürze auf Kreuzfahrt begeben, sollten sich beispielsweise vorab über benötigte Reisedokumente und Versicherungen informieren. Clubexpertin Kristina Tauer gibt weitere Tipps, worauf man von der Reiseplanung bis zur Rückkehr achten sollte. Sofern die Anreise individuell erfolgt, sollte sie unkompliziert und mit genügend Zeitpuffer geplant werden. „Mindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes sollte man am Hafen eintreffen“, empfiehlt die ÖAMTC-Expertin. „Außerdem muss man über die jeweiligen Einreisebestimmungen aller angefahrenen Länder Bescheid wissen. Auch wenn die Kreuzfahrt-Route innerhalb der EU verläuft, verlangen die meisten Reedereien einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.“ Auf See gibt es keine Möglichkeit, Ersatzdokumente zu besorgen.
Man sollte den genauen Leistungsumfang der Kreuzfahrt kennen. Erst an Bord anfallende Kosten, z.B. für Getränke, Trinkgelder oder Landausflüge sind im Angebotspreis meist noch nicht enthalten. Diese Nebenkosten können das Urlaubsbudget strapazieren. Auch für das Telefonieren oder die Internetnutzung an Bord fallen zusätzliche, meist recht hohe, Kosten an. Besser telefoniert und surft man während des Hafenaufenthaltes – insbesondere innerhalb der EU. Für akute medizinische oder juristische Fälle vor Ort ist der ÖAMTC rund um die Uhr unter der Nummer der Schutzbrief-Nothilfe +43 (0)1 25 120 00 erreichbar. „Wenn der gebuchte Urlaub nicht so verlaufen ist, wie es vom Veranstalter versprochen wurde, besteht oftmals Anspruch auf Minderung des Reisepreises“, weiß Tauer. „Durch höhere Gewalt, z.B. Sturm oder Unwetter, entstehende Unannehmlichkeiten müssen jedoch hingenommen werden.“ Bei jedem Mangel sollte man umgehend den Reiseveranstalter informieren und Verbesserung verlangen. Die Sammlung von Beweisen, z.B. Fotos, erleichtert die spätere Abwicklung. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss der Anspruch auf Reisepreisminderung schnellstmöglich beim Reiseveranstalter reklamiert werden. Clubmitglieder können sich bei Unklarheiten kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
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Foto: OEAMTC