Licht und Beleuchtung haben nicht nur Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit.

AUVA: Unfälle vermeiden durch ausreichend Licht und Beleuchtung! Bei schlechter Beleuchtung ermüden wir schneller, die Konzentration sinkt und es steigt die Unfallgefahr.

Licht kann die Sonne als natürliche Quelle (Belichtung) oder eine künstlich geschaffene sein (Beleuchtung). Die Stärke von Licht und Beleuchtung wird gemessen in Lux. An einem sonnigen Sommertag beträgt sie im Freien rund 100.000 Lux, an einem trüben Wintertag misst man im Vergleich dazu nur ca. 5.000 Lux. Laut Gesetz müssen Arbeitsräume möglichst gleichmäßig natürlich belichtet (Lichteintrittsflächen mit Sichtverbindung ins Freie) und zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.

Anpassung der Beleuchtung. In Arbeitsräumen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen, darüber hinaus auch ist aber auch eine Anpassung an die Sehaufgabe notwendig. Ein gut beleuchtetes Büro sollte mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz aufweisen, Prüf- und Kontrollarbeitsplätze brauchen hingegen zumeist deutlich mehr Beleuchtung.

Durch Reflexionen oder Blendungen durch Licht können Sie beeinträchtigt werden. Blendung wird als sehr unangenehm erlebt und führt nicht nur zu gesundheitlichen Problemen der Augen, sondern kann sich auch unangenehm auf die Körperhaltung auswirken. Die ständigen, oft unmerklichen Anpassungen der Augen an die unterschiedlichen Helligkeiten am Arbeitsplatz und dessen Umgebung können zu einer Überlastung der Augenmuskeln führen. Trockene Augen, Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen sind dann oft die Folge.

Lichtbedarf steigt mit zunehmendem Alter. Auch das Alter spielt bei Licht und Beleuchtung eine gewisse Rolle. „Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf deutlich an. Etwa ab dem 40. Lebensjahr beginnt bei allen Menschen eine spürbare, langsam anwachsende Verschlechterung der Sehleistung, mit rund 50 Jahren vermindert sich die Sehschärfe deutlich. Mit fortschreitendem Alter kommen weitere Einschränkungen hinzu, diese Veränderungen sind jedoch von Mensch zu Mensch unterschiedlich – ergonomisch sehr gut gestaltete Arbeitsplätze sind für alle Altersstufen geeignet und bewirken, dass die Arbeitsleistung in keinem Alter beeinträchtigt wird“, so AUVA-Präventionsexperte Michael Wichtl.

Lichtspektrum reguliert innere Uhr. Nicht nur für die Sehfunktion spielt die spektrale Zusammensetzung des Lichts eine wichtige Rolle– sie nimmt auch Einfluss auf die innere Uhr des Menschen. Dafür sind spezielle Sinneszellen auf der Netzhaut verantwortlich, diese reagieren auf den Blauanteil des Tageslichts besonders sensibel. Um diesen Effekt gesundheitsfördernd zu nutzen, ist es besonders wichtig, dass das Tageslicht in seinem natürlichen Verlauf stärker in die Arbeitsräume gelangt. Es kann auch nach sorgfältiger Lichtplanung die spektrale Zusammensetzung der künstlichen Beleuchtung dem Tageslichtverlauf angepasst werden.

Gute Lichtstimmung sorgt für Wohlbefinden. Eine gute Lichtstimmung kann zusätzlich unsere Umgebung angenehm erscheinen lassen sowie Wohlbefinden und Motivation bei der Arbeit fördern. Viele Firmen nutzen eine entsprechende Farb- und Lichtumgebung für Arbeits- und Pausenräume, um durch die Wirkung des Lichts sowohl das Leistungsvermögen als auch den Erholungseffekt der Beschäftigten zu unterstützen.

Schlechte Beleuchtung führt zu höherer Fehlerhäufigkeit. „Die Fehlerhäufigkeit wird durch schlecht beleuchtete Arbeitsplätze, die uns Objekte schwer unterscheiden lassen, erhöht. Gleiches gilt auch bei Blendungen oder Reflexionen zum Beispiel auf Bildschirmen, die durch zu helle Fenster oder Wände entstehen können. Oft können schon kleine und einfache ergonomische Maßnahmen die Beleuchtungssituation an Arbeitsplätzen optimieren. Mit Bildern oder einer anderen Wandfarbe können beispielsweise weiße Wände oder helle Flächen, die Licht stark reflektieren, durchbrochen werden“, so Wichtl.

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