Rückrufaktionen sollen einen möglichen Schaden bei uns Verbrauchern abwenden helfen. Durch einen Produktrückruf werden wir über gefährliche Inhalte in Nahrungsmitteln oder Kosmetik informiert oder z.B. über defekte Bauteile in Elektronikprodukten etc. in Kenntnis gesetzt. Nehmen Sie sich Zeit, genauer hinzusehen und die online-Dienste zu nützen!
Sinnvoll? Natürlich! Egal, ob im Lebensmittel-, Technik- oder Pflegebereich. Über Rückrufe sollte man stets informiert sei. Zuerst Wissen, dann Handeln, aber bitte keine Panik. Auf der Seite des Sozialministeriums finden wir alles Hilfreiche zum Thema, www.sozialministerium.at, auch über die rechtliche „Meldepflicht“ von Unternehmen. Jüngstes Beispiel: TK-Gemüserückruf – wieder einmal Listerien-Gefahr! Wer will schon Bakterien im Essen – oder auch winzigste Glassplitter in der Sauce?
Verpflichtende Korrekturmaßnahmen. Wir lesen nach auf www.sozialministerium.at: Das Produktsicherheitsgesetz 2004, aber auch andere nationale und europäische Regelungen verpflichten Unternehmen zu Korrekturmaßnahmen, wenn sie ein gefährliches Produkt auf den Markt gebracht haben. Erforderlichenfalls müssen Behörden geeignete Maßnahmen anordnen. Dies kann auch den Rückruf umfassen, also die Aufforderung an Endverbraucher/innen, ein bereits geliefertes Produkt zur Reparatur, zum Austausch oder zur Vernichtung zurückzugeben. Unternehmen sind verpflichtet, die zuständigen Behörden über Rückrufe zu informieren.
Rotes Rufzeichen. Wesentliche Rückrufe, die dem Sozialministerium gemeldet werden, werden auf der Website der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verlautbart, www.ages.at/produktwarnungen, die AGES stellt auch eine spezielle App für Rückrufe zur Verfügung. Die Warnung im Fall des Gemüses lautet am 15.07.2018: Aufgrund des möglichen Vorhandenseins von Listerien (Listeria monocytogenes) kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung besteht. Es wird daher vom Verzehr dieses Produktes abgeraten. Auf www.produktwarnung.eu kann man sich zudem auch über den deutschen und Schweizer Markt informieren.
Warum Reagieren statt Panik? Weil nur Wissen schützt! Weder die Hersteller noch die Produkte sind an sich „schlecht“ oder bringen wissentlich mangelhafte Ware in Umlauf, – es wäre absurd bzw. paranoid, das zu denken –, aber es kann naturgemäß in den Produktionsketten zu Fehlern kommen.
Wer sind die Übeltäter – die häufigsten Rückrufgründe im Bereich Lebensmittel:
* Listerien sind sporenbildende Stäbchenbakterien, die in der Umwelt vielerorts vorkommen. Was sie kennzeichnet, ist ihre Fähigkeit, sich auch unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. im Kühlschrank zu vermehren. Im landwirtschaftlichen Bereich sind sie verbreitet, in Tierfutter, im Kot, weshalb schon bei der Nahrungsmittelgewinnung (Melken, Schlachten) Listerien in die Lebensmittel gelangen können. Sie kommen deshalb oft in rohen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch und Milch vor. Auch erhitzte Produkte, wie z.B. pasteurisierter Käse, können bei der Herstellung sekundär mit Listerien verunreinigt werden; Listerien können sich auf der Rinde vermehren, vor allem wenn die Kühlkette nicht strikt eingehalten wurde. Auch Gemüse und Salate, die mit tierischem Dünger verunreinigt wurden, können den Erreger enthalten. Selten kommt es nach engem Kontakt mit erkrankten Nutztieren zu einer Listerieninfektion. Gefährdet sind vor allem Personen, die engen Kontakt mit Tieren haben oder in der Tierverarbeitung (Tierärzte, Fleischer, Gerber etc.) tätig sind. Überträger der Listerien sind Rinder, Schafe und Ziegen.
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
* EHEC. Das EHEC (Abkürzung von enterohämorrhagische Escherichia coli) ist ein Bakterium, das lebensgefährliche Darminfekte verursacht. Eine Infektion mit dem EHEC Erreger, der fälschlicherweise oft als Virus bezeichnet wird, geht in der Regel mit blutigem Durchfall (enterohämorrhagische Colitis) einher. Besonders häufig infizieren sich Frauen, Kleinkinder und ältere Menschen mit dem EHEC Bakterium. Das EHEC Bakterium wird oft beim Verzehr von rohem Fleisch, frischer Milch oder Rohkost übertragen. Daher sollte bei der Essenszubereitung Vorsicht herrschen: Schneidebretter, Messer etc. stets gründlich mit heißem Wasser abspülen, auch rohes Gemüse gut abwaschen.
* Salmonellen. Der Verzehr von mit Salmonella-Bakterien belasteten Lebensmitteln, kann Unwohlsein, Durchfall, Erbrechen und Fieber auslösen. Verbraucher müssten einen Arzt aufsuchen, und sofort auf Verdacht auf Salmonellen hinweisen. Die Inkubationszeit nach Verzehr beträgt rund 48 Stunden, selten bis zu 3 Tage. Diese Symptome können bei Kleinkindern, immungeschwächten und älteren Menschen verstärkt auftreten
* Versteckte Allergene, wie z.B. Milcheiweiß in einem Gewürz, das kein Milcheiweiss enthalten sollte. Da der Verzehr für Personen mit einer Milcheiweiß-Allergie ein Gesundheitsrisiko darstellt, ruft man das Produkt zurück.