Reisende aus Risikogebieten müssen oftmals negativen Labortest vorweisen – bei Missachtung drohen hohe Strafen.

Eine spontane Städtereise bzw. ein Urlaub in den ersten österreichweit einheitlichen Herbstferien – all das ist angesichts vielerorts hoher Infektionszahlen und verschärfter Einreisebestimmungen schwierig. Viele Länder verhängen Reisewarnungen für Österreich bzw. einzelne Bundesländer – was die Einreise für Österreicher in viele Länder Europas erschwert.

„Wer ins Ausland verreisen möchte, sollte sich unbedingt kurzfristig vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren, für wen wo welche Regeln gelten“, empfiehlt ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer. „Generell ist ausschlaggebend, wo man sich in den letzten zehn bis 14 Tagen vor der Einreise aufgehalten hat.“ 

Wichtig ist auch: Wird ein negativer Covid-19-Test verlangt, wird im Ausland meist nur der von Laboren durchgeführte molekularbiologische Test auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) akzeptiert – Antikörpertests oder Gurgeltests hingegen in der Regel nicht. „Wie die jeweiligen Regelungen überwacht werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Fast überall gibt es derzeit verstärkt Grenzkontrollen, meist wird bei der Einreise stichprobenartig kontrolliert“, weiß der Experte des Mobilitätsclubs. „Es wird vor allem auf Selbstverantwortung gesetzt.“ Aber Achtung: Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen hohe Strafen. 

Deutschland plant ab 15. Oktober Reise-Registrierung mit Negativ-Test

Für touristische Reisen nach Deutschland benötigen Reisende aus den Risikogebieten Wien, Tirol und Vorarlberg einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Achtung: Hier gilt stets der Zeitpunkt der Ausstellung des Testergebnisses.

Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss sich stattdessen sofort nach der Einreise beim Gesundheitsamt der Reisedestination melden und eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Währenddessen kann man sich vor Ort einem kostenlosen Test unterziehen und bei Negativ-Befund von der Quarantäne „freitesten“.

Anmeldepflicht für Reisende aus Risikogebieten ab 15. Oktober

Ab 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten vor der Einreise voraussichtlich digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert mitunter hohe Geldstrafen.

Für Reisende aus Risikogebieten gibt es in einigen Bundeländern, wie z. B. Bayern oder Baden-Württemberg, auch Ausnahmen – u.a. für Pendler und bei Einreisen für familiäre Angelegenheiten wie der Pflege von Angehörigen. Die Einreise aus anderen österreichischen Bundesländern ist ohne Einschränkungen möglich.

Wer vom Flughafen im niederösterreichischen Schwechat abreist und sich 14 Tage zuvor nicht in Wien, Tirol oder Vorarlberg aufgehalten hat, muss die Quarantäne nicht antreten. Bei der Einreise nach Deutschland wird explizit danach gefragt.

Bis zu 10.000 Franken Strafe für Missachtung der Quarantäne in der Schweiz

Für Reisende aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich in die Schweiz gilt eine Quarantänepflicht. Ein ‚Freitesten‘ mithilfe eine negativen Testergebnisses ist hier nicht möglich“, sagt Experte Hetzendorfer. „Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in einem der drei Bundesländer aufgehalten haben.“ Vorsicht: Wer sich vor der Quarantäne drückt und erwischt wird, dem drohen umgerechnet etwa 9.300 Euro Strafe.

Slowenien hat Tirol, Vorarlberg und Wien auf die „rote Liste“ gesetzt

Reisende aus diesen Bundesländern müssen bei der Einreise nach Slowenien zehn Tage in Quarantäne. Oder es muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf und nachweislich in einem EU-Mitgliedstaat, einem Schengen-Mitgliedstaat oder Slowenien durchgeführt wurde. „Die Durchreise durch die genannten Länder ist, auch für Reisende aus Risikogebieten, in der Regel aber erlaubt. Bis auf Toiletten- oder Tankpausen ist dann allerdings kein Zwischenstopp gestattet“, erklärt der ÖAMTC-Experte.

Auch Österreich hat für mehrere Länder und Regionen Reisewarnungen erlassen

Eine Reisewarnung mit gesonderten Auflagen besteht aktuell immer noch bei der Rückeinreise von Kroatien nach Österreich. Und neuerdings auch bei der Rückreise aus Prag. Auch für die französischen Regionen Ile-de-France mit dem Großraum Paris und Provence-Alpes-Cote d’Azur mit der Hafenstadt Marseilles wurde eine Reisewarnung verhängt. Es gilt bei der Rückkehr aus diesen Regionen Test- bzw. Quarantänepflicht. 

Eine Hilfe bei der Reiseplanung bietet der Urlaubsservice des OÄMTC: Dort findet man eine interaktive Europa-Karte, die zeigt, unter welchen Bedingungen eine Ein- bzw. Ausreise aktuell möglich ist. 

Ohne zusätzlichen Einschränkungen durch Österreich reisen

Innerhalb Österreichs sind Reisen nach wie vor ohne Einschränkungen – bis auf die allgemeinen Corona-Maßnahmen – möglich. Das ÖAMTC-Reisebüro kennt die schönsten Destinationen in Österreich.

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