Vieles hat sich durch die Pandemie verändert – die Reiselust ist heuer aber wieder besonders groß. Zudem lockern viele Länder ihre Einreisebestimmungen. „Mit Einschränkungen vor Ort ist aber wohl auch im Sommer 2022 noch zu rechnen. Darüber hinaus erwartet die Reisebranche allgemein höhere Preise aufgrund steigender Energiekosten“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Damit dem Traumurlaub nichts im Weg steht, hat der Mobilitätsclub einige praktische Tipps, wie Sie sich optimal auf die Reisesaison 2022 vorbereiten können.

Pauschalreisen bieten bessere Absicherung als Individualreisen 

Der Sommerurlaub 2022 wird aufgrund steigender Sprit- und Kerosinpreise teurer. Auch bei Unterkünften kann es durch höhere Betriebskosten zu steigenden Preisen kommen. Früher gebuchte Pauschalreisen mit Fixpreis bieten finanzielle Sicherheit. Bei Reisepaketen, die Flug und Unterkunft beinhalten, sind Preiserhöhungen zwar möglich, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. „Auch muss dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein und die Preisänderung muss sich nachvollziehbar auf bestimmte Kosten wie Treibstoffe oder Wechselkurse beziehen”, erklärt Pronebner. Außerdem sind Reisende klar verständlich und schriftlich über die Teuerung zu informieren. Wird die Reise um mehr als acht Prozent teurer, hat man das Recht, kostenlos von der Reise zurücktreten und alle bereits geleisteten Zahlungen retourniert zu erhalten.

Achtung: Äußert man sich nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Auch Flugunternehmen können grundsätzlich den Preis des individuell gekauften Tickets nicht einfach und ohne Zustimmung des Fluggastes nachträglich erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sich die Airline eine Preiserhöhung vertraglich vorbehalten hat.

Wann ist eine kostenlose Stornierung möglich?  

Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Unterkunft sollte genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geachtet werden: Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, unter welchen Umständen und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist. Je näher die Reise rückt, desto höher sind grundsätzlich die Stornokosten. Ein kostenfreies Stornieren der Reise ist nur durch neue, außergewöhnliche Umstände, wie z. B. Naturkatastrophen am Urlaubsort, möglich. Die Corona-Pandemie zählt dabei nicht mehr als neuer Umstand.

„Wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war, dann ist ein kostenfreies Stornieren durch Kund:innen nicht mehr möglich. Daher kann es sinnvoll sein, bei der Buchung die Stornobedingungen genau zu hinterfragen und gegebenenfalls schriftlich vom Veranstalter bestätigen zu lassen“, rät die ÖAMTC-Juristin.

Komplizierter ist die Situation für Individualreisende

Bei der Stornierung von Individualreisen müssen mit jedem einzelnen Leistungserbringer, von der Unterkunft bis zum Mietwagenunternehmen vor Ort, die jeweiligen Stornobedingungen geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt.  

Reiserücktritts- oder Stornoversicherung kann helfen

Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktritts- oder Stornoversicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt, wie eine unerwartete Erkrankung.

Viele Reiseversicherer decken die Kosten eines Reiseabbruchs oder einer Stornierung, wenn ein Reisender oder eine im selben Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und seine Anwesenheit nötig ist oder eine Quarantäne verordnet wird.

Cancelt man die Reise aber aufgrund steigender Fallzahlen, aus Angst vor Erkrankung oder wegen strenger Maßnahmen vor Ort, hilft eine Versicherung nicht. Man muss die Stornokosten selbst tragen.  

Einreisebestimmungen und Maßnahmen vor Ort beachten

Das A und O einer gelungenen Reise ist die Information im Vorfeld: Die Corona-Maßnahmen vor Ort können sich nicht nur schnell ändern, sondern sich auch innerhalb eines Landes unterscheiden. Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort informieren. „Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig die konkreten Regeln für die Einreise und die Maßnahmen vor Ort zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass das 3G-Zertifikat noch gültig ist“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.  

Tipp: Ein- und Rückreisebestimmungen für Österreich und alle Länder Europas findet sich tagesaktuell recherchiert beim ÖAMTC Urlaubsservice.

Fotos: Lisi Stadlbauer