Fünf Fragen, die sich beim Wellnessen immer wieder stellen

Region Stegersbach, Burgenland – Am 27. Oktober stellen wir die Uhren auf Winterzeit – spätestens da wird klar: die kühle Jahreszeit und damit die Wellness-Hochsaison hat uns wieder erreicht. Sinken die Temperaturen steigt die Sehnsucht nach einem entspannten Wochenende mit Therme, Sauna und Beautybehandlungen. Dabei tauchen immer wieder altbekannte Fragen auf: Wie viel Zweisamkeit ist dabei erlaubt? Darf das Handy mit in die Therme? Sind Kinder im Wellnessbereich unerwünscht? Der Urlaubsprofi Richard Senninger, Obmann der Tourismus- und Wellnessregion Stegersbach klärt auf.

Der nächste Wellness-Urlaub ist bereits gebucht: Therme, Entspannung und Kosmetik stehen am Programm. Traumhaft! Wären da nur nicht diese Fettnäpfchen. Fragen über Fragen: Was ist beim Wellness eigentlich erlaubt und was ein absolutes No-Go? Von Handygebimmel über Zärtlichkeiten bis hin zu Kinder im Wellnessbereich – der burgenländische Experte für Wellness, Richard Senninger, informiert über die wichtigsten Dos and Don‘ts und gibt Tipps, wie man drohende Unannehmlichkeiten gekonnt vermeidet.

Lippenbekenntnisse beim Wellnessen: Wie viel Zweisamkeit ist erlaubt? Wir kennen es alle, ein romantisches Wellness-Wochenende steht vor Tür und das wohlig warme Wasser in der Therme oder im Spa-Bereich ist verlockend und lädt zur Zweisamkeit ein. Der langjährige Wellnessexperte weiß aber: „Intensive Zweisamkeit bzw. Küssen in der Therme oder im Spa-Bereich ist nicht nur unangebracht, sondern ein No-Go. Um auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen, sollte auf intime Zärtlichkeiten im Badebereich verzichtet werden.“ Damit bei einem Wochenende zu zweit aber die Zeit für zweisame Momente nicht zu kurz kommt, einfach aufs Zimmer zurückziehen und den Augenblick genießen.

Stichwort Badekleidung: Im Bikini durch die Lobby oder in den Essbereich? Zwischen den Schwimmrunden eine kleine Mahlzeit oder nur schnell was vom Zimmer holen? Der kurze Weg zum Restaurant oder von der Therme ins Zimmer verleitet oft, in der Badekleidung Essen bzw. im Hotelbreich herumzugehen. Doch ist das überhaupt erlaubt und angemessen? „So wie es Benimmregeln und Tischmanieren gibt, gibt es beim Wellnessen ebenfalls eine angemessene Kleiderordnung. Trägt man ausschließlich seine Badekleidung beim Gang ins Restaurant oder im Eingangsbereich, ist das eher unangemessen. Mit dem Bademantel hingegen kleine Wege zu absolvieren, ist völlig in Ordnung“, so Richard Senninger.

WhatsApp, Instagram und Facebook: Mit dem Handy in die Therme? Ob Sightseeing, Strandurlaub oder Wellness-Trip – um Erlebnisse festzuhalten und mit seinen Liebsten in Kontakt zu bleiben ist das Handy meist immer dabei. Doch ist das im Wellnessbereich bzw. in der Therme eigentlich angebracht? „Bei Entspannung stört nichts mehr als klingelnde Handys oder piepende Kurznachrichten. Daher: Bevor man den Wellnessbereich betritt, sollte das Handy am besten im Schließfach verstaut werden oder mindestens auf stumm geschalten werden“, empfiehlt der Tourismusobmann Senninger und fügt hinzu: „Denn ein Wellnessurlaub soll für sich selbst als auch für andere Gäste die Möglichkeit bieten, abzuschalten und die Seele baumeln zu lassen – ohne Klingeln und Piepsen im Ohr.“

Abduschen vor dem Badespaß: Ein Muss? „Vor dem Frühstück noch eine Schwimmeinheit – der direkte und kurze Weg zur Therme über unseren Regenbogengang verleitet viele unserer Gäste noch schnell ins Wasser zu hüpfen. Hier wird oft leider auf das Abduschen vergessen. Aus hygienischen Gründen sollte der Alltagsschweiß aber vor dem Badevergnügen definitiv abgeduscht werden. Das Chlor tötet zwar viele Bakterien ab, dennoch ist es gegenüber anderen Gästen zuvorkommend“, kommentiert der Wellness-Experte. Wer sich also beim nächsten Thermenbesuch genau diese Frage stellt: ein absolutes Muss!

Silent-Zone: Sind Kinder im Wellness- und Ruhebereich erlaubt? Zu einem Wochenende rund um Wellness und Therme gehört definitiv auch der Spa- und Ruhebereich. Doch wie sieht es hier mit Kindern aus? Richard Senninger erklärt: „Im Ruheraum gilt absolute Stille. Kinder sollte man hingegen gerade im Urlaub „Kind-Sein“ lassen, was bedeutet: Sie sind lebendig, laut und vergnügt. Da kann es schon mal vorkommen, dass sie schreien, laut lachen oder herumspringen. Daher Kinder lieber im Thermenbereich oder bei einem Outdoor-Programm austoben lassen. Neben Wellness bietet unsere Thermenregion etwa eine herrliche Naturlandschaft mit idyllischen Wanderwegen. Von Radfahren über Walken und Wandern bis Tennisspielen, die Umgebung ermöglicht ein vielfältiges Aktivprogramm.“

Fotos  © Golf- und Thermenregion Stegersbach